Rund um den Betriebsrat
Aufgaben und Funktionen
Zu unseren zentralen Aufgaben gehört die Interessenvertretung aller sowie einzelner Kolleg:innen. Dabei ist in allen Belangen die Verschwiegenheitspflicht über persönliche Verhältnisse der Kolleg:innen einzuhalten. Zur Besprechung aktueller Themen finden regelmäßig sowohl interne Sitzungen des Betriebsratsgremiums als auch Besprechungen mit der Direktion statt.
Dazu gehört die Kontrolle über die Einhaltung des Kollektivvertrags, der Betriebsvereinbarungen und der Arbeitnehmer:innenschutzbestimmungen. Wichtige innerbetriebliche Belange wie z. B. die Verteilung der Arbeitszeiten, Gleitzeit, Teilzeitregelungen usw. werden über Betriebsvereinbarungen (s. Betriebsvereinbarungen) von uns stellvertretend für die Kolleg:innen mit der Direktion verhandelt und beschlossen.
Wir setzen uns ein für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten, beim Gesundheitsschutz und in vielen weiteren Fällen. Regelmäßig stattfindende Besprechungen mit der Direktion dienen dem Informationsaustausch über aktuelle Themen, wie z. B. Personal- und Projektplanungen oder Finanzielles, sowie der Möglichkeit, Probleme zu besprechen und Verbesserungsvorschläge umzusetzen.
Unsere wichtigsten Aufgaben sind Beratungsgespräche (zu den Kontaktdaten s. Kontakt/Mitglieder des Betriebsrats und deren Funktionen) und Hilfestellungen in sozial- und arbeitsrechtlichen Belangen.
- Wir unterstützen Kolleg:innen im Betrieb und gegenüber den Vorgesetzten.
- In persönlichen Notlagen können wir durch den Betriebsratsfonds finanzielle Hilfestellungen leisten.
- Wir vermitteln und helfen bei Mobbing/Burn Out/Diskriminierung.
- Auch für Informationen zum Arbeitnehmer:innenschutz (z. B. Bildschirmbrille) sind wir zuständig.
Zurzeit gehören unserem Gremium – entsprechend der Anzahl aller Beschäftigten der Museen der Stadt Wien – sechs Betriebsrät:innen an. Ebenso viele Ersatzbetriebsrät:innen sind zu deren Vertretung vorgesehen, wenn diese an der Teilnahme der regelmäßig, mindestens einmal pro Monat stattfindenden Besprechungen verhindert sind. Zur Erarbeitung bestimmter Themen bilden wir zusätzliche Arbeitskreise. Beschlüsse werden mit Mehrheitsstimmrecht gefasst. Da in den Museen der Stadt Wien ständig mehr als 150 Personen beschäftigt sind, war es möglich, die Vorsitzende, Ursula Eisenmenger-Klug, für ihre Arbeit als Betriebsrätin freizustellen. Die Tätigkeit des Betriebsrats ist ein Ehrenamt. Bei der Ausübung der Aufgaben sind wir an keinerlei Weisung gebunden. Es besteht die Verpflichtung, über alle in Ausübung der Aufgaben bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.
Die Betriebsversammlung muss – Fälle wie die Corona-Krise ausgenommen – von uns zweimal pro Jahr einberufen werden.
Wichtige Aufgaben der Betriebsversammlung:
- Berichte des Betriebsrats über seine Tätigkeiten
- Berichte der Rechungsprüfer:innen
- Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl
- Beschlussfassung über die Einführung der Betriebsratsumlage sowie deren Höhe (max. 0,5% des Bruttogehalts)
- Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrats
- Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstands
- Wahl der Rechnungsprüfer:innen
- Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüfer:innen
Alljährlich finden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Direktion und den Gewerkschaftsvertreter:innen der younion statt. Wir bereiten die Themen vor, die die Gewerkschafter:innen als Forderungen einbringen, und sind auch bei den Verhandlungen anwesend. Die Zusammenarbeit des Betriebsrats sowohl mit der Gewerkschaft (younion) als auch mit der Arbeiterkammer Wien ist wichtig und hilfreich in der täglichen Betriebsratsarbeit. Ebenso sind die Belegschaftsvertreter:innen der Personalvertretung (Michael Ingruber) und des Betriebsrats (Ursula Eisenmenger-Klug) Mitglieder des Aufsichtsrats der Museen der Stadt Wien. In regelmäßigen Abständen (viermal pro Jahr) finden Aufsichtsratssitzungen statt.
Fraktionen, Betriebsratswahlen und Wahlen der Behindertenvertrauenspersonen
Die Betriebsratswahlen finden zusammen mit den Wahlen der Behindertenvertrauensperson(en) alle fünf Jahre statt. Die nächsten Wahlen werden demnach 2028 abgehalten.
Bei den Betriebsratswahlen sind alle Bediensteten der Museen der Stadt Wien, also Beamt:innen, Vertragsbedienstete und Kollektivvertragsangestellte wahlberechtigt. Hingegen an den Wahlen zur Behindertenvertrauensperson sind nur begünstigte behinderte Kolleg:innen wahlberechtigt.
Bei den Betriebsratswahlen der Museen der Stadt Wien konnten bis jetzt zwei Fraktionen gewählt werden:
- UG*younion (Unabhängige Gewerkschafter:innen in der younion)
- FSG (Fraktion der Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen)
Seit der letzten Wahl im Mai 2023 hat die UG*younion vier und die FSG zwei Mandate. Es ist üblich, dass die Mehrheits-Fraktion im Betriebsrat den Vorsitz innehat.
Kurz zur UG *younion: Im Mai 2022 kam es zu einem offiziellen Zusammenschluss von Personalvertreter:innen und Betriebsrät:innen, die vorwiegend den aus dem Organisationsbereich der Stadtverwaltung ausgegliederten Betrieben (z. B. Museen der Stadt Wien, Fonds Soziales Wien) angehören. Sie gründeten zur Vertretung gemeinsamer Ziele und Interessen den Verein „Unabhängige Gewerkschafter:innen in der younion“, kurz UG*younion. Die UG*younion gehört der Fraktion der Unabhängigen Gewerkschafter:innen im ÖGB an.
Der Betriebsratsfonds
Durch einen Beschluss der Betriebsversammlung wurde mit dem Beginn der Institution des Betriebsrats in den Museen der Stadt Wien ein Betriebsratsfonds eingerichtet.
Alle Kollektivvertrags-Angestellten der Museen der Stadt Wien zahlen monatlich die Betriebsratsumlage.
In der Betriebsversammlung am 9.11. 2018 wurde über die Höhe der Betriebsratsumlage abgestimmt. Da die Mehrheit der damals anwesenden Kollektivvertragsangestellten für die Senkung der Betriebsratsumlage von monatlich 0,5% vom Bruttogehalt auf 0,25% stimmte, konnte dieser Beschluss gefasst werden und ab dem 1.1. 2019 umgesetzt werden. Seit damals zahlen alle Kollektivvertragsangestellten der Museen der Stadt Wien monatlich 0,25% vom Bruttogehalt in den Betriebsratsfonds ein. Die Kolleg:innen erhalten mindestens einmal im Jahr ein Update über den aktuellen Stand des Betriebsratsfonds.
Dieser Fonds wird vom Betriebsrat verwaltet.
Der Betriebsratsfonds dient zur Kostenabdeckung der Geschäftsführung des Betriebsrats (Informationsmaterial, Weiterbildungen …), für Wohlfahrtsmaßnahmen (Unterstützung einzelner Kolleg:innen, Soforthilfe in Notfällen …) und Wohlfahrtseinrichtungen für Mitarbeiter:innen der Museen der Stadt Wien (Förderung gesundheitlicher, sozialer, kultureller Interessen, Geburtstagsgutscheine …).
Geprüft wird der Fonds in regelmäßigen Abständen von den Kassaprüferinnen, Constance Litschauer und Ursula Gass (Stellvertreterinnen sind Gertrud Mittermüller und Isabelle Exinger-Lang), und einmal jährlich von externen Prüfer:innen, den Betriebsrats-Fonds-Revisor:innen der Arbeiterkammer.
Betriebsvereinbarungen *Login erforderlich
Hierbei handelt es sich um unmittelbar rechtsverbindliche, schriftliche Vereinbarungen zwischen dem/der Arbeitgeber:in/Direktion und dem Betriebsrat. Ohne Betriebsrat kann keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Demnach sind diese Verträge wichtige Instrumente zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb. Sie können nur in Angelegenheiten abgeschlossen werden, die durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Regelung durch Betriebsvereinbarungen übertragen wurden. Nach jedem Abschluss einer Betriebsvereinbarung wird sie der Personengruppe, für die die Betriebsvereinbarung verhandelt wurde, als Ausdruck und/oder als Mail zur Kenntnis gebracht. Alle Betriebsvereinbarungen werden im Betriebsratsbüro, in der Personalabteilung, in der Direktion und bei der jeweiligen Abteilungsleitung deponiert. Einsichtnahmen sind jederzeit im Betriebsratsbüro möglich.
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