Kollektivvertrag
Kollektivvertrag
Viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind nicht durch Gesetze geregelt, sondern werden durch Kollektivverträge festgelegt. Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter, Sonderzahlungen wie das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die alljährlichen Gehaltsanpassungen, Freizeitansprüche bei Übersiedlung oder Hochzeit, Prämien und vieles mehr.
Der Geltungsbereich dieses Kollektivvertrags ist auf die Dienstnehmer:innen der Museen der Stadt Wien beschränkt, deren Dienstverhältnis nach dem 1. Juli 2004 begonnen hat.
Aktuelle Kollektivverträge werden beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegt. Sie sind über das Internet für alle einsichtig.
Der aktuelle Kollektivvertrag im Internet:https://www.kollektivvertrag.at/kv/museen-stadt-wien-wiss-anstalt-oeffentlichen-rechtes-arb-ang/museen-stadt-wien-wiss-anstalt-oeffentlichen-rechtes-rahmen/542271
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen wird u. a. die Valorisierung (Indexanpassung) der Gehälter der Kollektivvertragsangestellten der Museen der Stadt Wien festgelegt. Aber auch andere, den Gewerkschafter:innen von uns unterbreitete Vorschläge werden in dieser Runde besprochen und verhandelt.