Deine Interessenvertretung
Arbeiterkammer – AK
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen. Auch ihr Auftrag ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen zu vertreten und zu fördern.
- Vertretung der Arbeitnehmer:innen gegenüber Regierung, Wirtschaft und in den Medien
- Beratungen in vielen Bereichen (Arbeits- und Sozialrecht, Lohnverrechnung, Steuerfragen, Konsumentenschutz, Mietrecht …)
- Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB)
- Stellungnahmen zu Gesetzen
- Weiterbildung und Schulungen
- Entsendung von Vertreter:innen in Körperschaften und sonstige Organisationen
- wissenschaftliche Studien und Publikationen
Zusammen mit der Wirtschaftskammer (WKÖ), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LKÖ) gehört die Bundesarbeitskammer (BAK) zu den Sozialpartnern, die das Ziel verfolgen, Interessengegensätze zu lösen und dadurch weitere Konflikte zu verhindern.
Fast alle Arbeitnehmer:innen sind Mitglieder der Arbeiterkammer, sie entrichten die sogenannte AK-Umlage in der Höhe von 0,5% des Bruttogehalts, die automatisch als Teil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wird.
Alle fünf Jahre wählen die AK-Mitglieder in jedem Bundesland die Vollversammlung/Parlament der Arbeitnehmer:innen. In Wien sind in der Vollversammlung 180 Kammerrät:innen vertreten, die unterschiedlichen Fraktionen angehören. Da Beamt:innen und Vertragsbedienstete in der Regel keine Mitglieder der AK sind, sind nur die Kollektivvertragsangestellten der Museen der Stadt Wien bei den AK-Wahlen zugelassen. In der Vollversammlung, die zweimal pro Jahr tagt, wird über Anträge abgestimmt, die von den Fraktionen eingebracht werden.
Gewerkschaft
Für die Museen der Stadt Wien ist die Gewerkschaft younion zuständig.
Die Gewerkschaft vertritt die sozial- und arbeitsrechtlichen Interessen ihrer Mitglieder und ist im Rahmen der Sozialpartnerschaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden.
Viele bedeutende Errungenschaften wie Mindeststandards, die in den Kollektivverträgen festgelegt sind, und Sonderzahlungen – das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld –, alljährliche Gehaltsanpassungen und vieles mehr beruhen auf den Forderungen der Gewerkschaft und deren Verhandlungen. Auch die regelmäßig, einmal pro Jahr, stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen werden von Gewerkschafter:innen der younion mit der Direktion, im Beisein des Betriebsrats, durchgeführt.
Die persönliche Mitgliedschaft zur Gewerkschaft beruht auf Freiwilligkeit, wobei diese mit der Entrichtung des Gewerkschaftsbeitrags (1% des Bruttogehalts) verbunden ist. Wenn ihr der Gewerkschaft beitreten wollt, unterstützen wir euch gerne dabei!
Anmeldung zur Gewerkschaft s. Formular download: https://www.younion.at/cms/C01/C01_6/mitglied-werden